Agentur für Marketing und Kommunikation

Sportmarketing bei

 

Oft gestellte Fragen

-> Entstehen für mich als Verein irgendwelche Kosten?

 Nein, in keinster Weise. Wir erhalten für die Akquise und Verwaltung der Werbekunden eine Vergütungsprovision von den Werbepartnern, für die Sie Ihre Flächen am Spielfeldrand zur Verfügung stellen.


-> Wie hoch ist die Vergütung?

 Jeder laufende Meter Bandenwerbung wird vergütet. Sie erhalten â€“ je nach Einstufung in eine der Vergütungskategorien –  eine Miete, die jährlich ausgeschüttet wird. Die Vergütungskategorien werden nach einem von uns speziell festgelegten Berechnungsschlüssel ermittelt und variieren von 30,- bis 80,- Euro pro Meter Bande.


-> Wer hängt die Banden auf - muß das der Verein übernehmen?

 
Nein, Sie haben damit keine Mühen. Die Banden werden von den Werbetreibenden direkt installiert, oder aber von unseren Vertragspartnern vor Ort.

-> Muß ich die "reservierten" Bandenmeter abhängen oder anders markieren?

 Nein, alle Ihre Banden bleiben so, wie sie sind. Erst wenn wir mit Ihnen einen Vertrag für die definitive Platzierung von Banden machen, dann müssen Sie Flächen für neue Banden zur Verfügung stellen. Bis dahin aber bleibt alles so, wie es ist.

-> Darf ich trotzdem noch eigene Bandenwerbung platzieren?

 Ja, ohne Einschränkung. Sie stellen uns lediglich die vertraglich festgelegte Mindestfreifläche von 18 Metern für die Banden zur Verfügung, die wir unseren Werbepartnern anbieten können. Bereits vorhandene Bandenwerbung oder auch zukünftige ist hiervon nicht betroffen.

-> Welche Pflichten haben wir, wie hoch ist der Aufwand?

 Sie verpflichten sich nur zur wahrheitsgemäßen Angabe der Informationen bei der Registrierung und zur Bereitstellung von mind. 18 Meter Bandenfläche am meist genutzten Spielfeld. Hierfür ist es erforderlich, dass Sie Bandenkonstruktionen zur Platzierung am Spielfeld haben. Ist dies nicht der Fall, so müssten Sie diese Voraussetzungen schaffen. Zusätzlich ist es nur noch Ihre Aufgabe, Die Bandenwerber zu informieren, sollten Banden zerstört oder defekt sein. Für die Sicherheit Ihrer Gäste sind natürlich Sie verantwortlich, Die Bandenwerber haften nicht für Personen- oder Sachschäden.

-> Sind wir mit der Registrierung sofort vertraglich an Die Bandenwerber gebunden?

 Nein. Verträge werden erst ab dem Moment geschlossen, ab dem ein Werbekunde Interesse an einer Werbung bei Ihnen hat. Die dann folgenden Verträge werden separat und schriftlich geschlossen. Mit der Registrierung stellen Sie sich mit Ihrem Verein jedoch verbindlich zur Verfügung. Diese Verbindlichkeit kann nur durch eine schriftliche Kündigung beendet werden. Erst dann werden Sie aus dem Systemen gelöscht und stehen den Werbetreibenden nicht mehr zur Verfügung.


-> Wie lange sind wir vertraglich an Die Bandenwerber gebunden?

 Wenn es zu einem Vertrag mit Werbetreibenden kommt, dann richtet sich die Vertragslaufzeit nach der Dauer, die mit dem oder den Werbetreibenden ausgehandelt wird. Die Laufzeiten betragen mindestens ein Jahr. Ziel ist es aber eine Laufzeit von mind. drei bis fünf Jahren zu realisieren.
Von langfristigen Partnerschaften profitieren alle Seiten.


-> Haben wir, sobald wir und als Verein registrieren, Bandenwerbung sicher?

 Nein. Die Bandenwerber können keine Garantien aussprechen, da die Platzierung von Bandenwerbung z.B. von der Anzahl und der regionalen Ausrichtung der Werbetreibenden abhängt. Hier bestimmt die Nachfrage die Platzierungen.


-> Welche Vereine können sich bei den Bandenwerbern registrieren?

 Generell kann jeder Verein teilnehmen, der über genügend freie Bandenflächen verfügt und diese eigenständig vermarkten darf. Derzeit liegt der Fokus auf Vereinen aus den Regionen Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein.

Sollten Sie als Verein einem nicht aufgeführten Bundesland/Region angehören, so können Sie sich dennoch bereits jetzt registrieren. Die Ausdehnung auf weitere Regionen ist bereits in fortgeschrittener Planung.

-> Hat der Verein Einfluss auf die Inhalte der Werbung und können Werbepartner abgelehnt werden?

 Ja und Nein. Der Verein kann sich sicher sein, dass nur Werbung platziert wird, die den Richtlinien der Landesverbände entsprechen. D.h. keine Werbung für Tabakprodukte, erotische Inhalte und Alkohol (ggf. mit Ausnahme der Brauereien, die bereits Partner der Fußballverbände sind). Der Verein hat aber die Möglichkeit, Ausschlüsse auszusprechen, wenn es bereits vorhandene Werbeverträge erfordern.


-> Wann werden den Vereinen die Vergütungskategorien mitgeteilt?


 Den teilnehmenden Vereinen wird die Kategorie nach Anmeldung und Prüfung mitgeteilt. Dies kann je nach Arbeitsaufkommen bis zu drei Wochen in Anspruch nehmen.


-> Bekommt der Verein Einblick in die Verträge mit den Werbepartnern (z.B. bzgl. der Laufzeiten etc.)?

 Nein. Die Vereine schließen die Verträge über eine Überlassung/Miete von Werbebanden direkt mit den Bandenwerbern. In diesen Verträgen sind Laufzeiten, Vergütungen etc. ausführlich geregelt. Verträge werden zwar an einzelne Werbepartner gekoppelt, dennoch besteht das Vertragsverhältnis ausschließlich zwischen den Bandenwerber und dem Verein.


-> Kann der Verein die Werbepartner für Werbezwecke wie Anzeigen oder Trikotwerbung akquirieren?

 Anfragen solcher Art müssen direkt an Die Bandenwerber gestellt werden. Nach Prüfung der Sachverhalte (Vorgaben der Werbekunden) werden Die Bandenwerber die Anfragen ggf. an die Werbekunden weiterleiten.


-> Bekommt der Verein die Zahlungen, auch wenn der Werbepartner in Verzug gerät?

 Die Vergütungen werden im Voraus für ein Jahr gezahlt und an die Vereine weitergeleitet. Die Verträge sind derart gestaltet, dass, sollte ein Werbekunde im Vertragszeitraum zahlungsunfähig werden, sich das Vertragsverhältnis entsprechend auflöst und die Banden wieder zur freien Verfügung stehen.


-> Wer betreibt ein Mahnverfahren?

 Ein notwendiges Mahnverfahren gegenüber den Werbekunden wird im Fall der Fälle durch Die Bandenwerber initiiert.

 
 

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